In diesem Blogbeitrag geht es darum, wie Sie die Erwerbsminderungsrente (EWR) erfolgreich beantragen.

Es ist von größter Bedeutung, dass Sie vorab Ihre finanzielle Situation genau prüfen. Reicht die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus, um Ihre laufenden Kosten und Ihren Lebensunterhalt zu decken? Erst dann sollten Sie sich eingehender mit dem Thema beschäftigen.Die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente ist auf der jährlichen Renteninformation ausgewiesen, davon sind mindestens 15 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen. Mit dem universellen KI Rentenrechner können Sie auf einfache Weise anhand Ihrer persönlichen Daten prüfen, ob die Erwerbsminderungsrente zum Leben reicht.

Mit Hilfe der Leitlinien der Deutschen Rentenversicherung können Sie Ihre Chancen auf eine Erwerbsminderungsrente selbst einschätzen. Wichtig zu wissen: Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das bedeutet, dass Ihnen die Rentenversicherung in der Regel zunächst eine Rehabilitation (Reha) anbietet, bevor Sie Ihren Antrag auf Erwerbsminderung stellen können. Wenn Sie Erwerbsminderungsrente beantragen wollen, sollten Sie sich darauf einstellen, dass Ihnen eine Reha angeboten wird.

Am Ende der Reha erhalten Sie einen Abschlussbefund – ein entscheidendes Dokument für Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Damit Sie Ihre Chancen nicht unnötig gefährden, gebe ich Ihnen in diesem Beitrag wichtige Tipps, um mögliche Fallstricke auf dem Weg zur Erwerbsminderungsrente zu umgehen. Dank dieser wertvollen Informationen kann ich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beziehen.

Im Jahr 2024 erschien die zweite Auflage meines Ratgebers „Erfolgsstrategie: Für die Erwerbsminderungsrente, den Behindertenausweis und den richtigen Pflegegrad“. Der folgende Absatz ist ein Auszug aus dem Ratgeber. Ein weitere Auszug befasst sich mit der Beantragung des Schwerbehindertenausweises.

Auszug „Erfolgsstrategie: Für die Erwerbsminderungsrente, den Behindertenausweis und den richtigen Pflegegrad“

Erwerbsminderungsrente beantragen: Chancen mit Leitlinien prüfen

Haben Sie eine lange Krankheitsgeschichte hinter sich, welche durch aktuelle Befunde gut dokumentiert ist? Falls Sie es noch nicht gemacht haben, dann prüfen Sie doch, wie Ihre Chancen stehen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Sie können Ihren behandelnden Arzt fragen oder selbst recherchieren. Für psychische Krankheiten gibt es die „Leitlinie Sozialmedizinische Beurteilung bei psychischen und Verhaltensstörungen, August 2012 [inkl. Update 2018] Stand: 21.02.2019.

Beim Überarbeiten des Ratgebers musste ich zweimal hinschauen, um zu realisieren, an den Leitlinien hatte sich nichts geändert und auch die Statistiken sind noch vom Jahr 2010.

Dazu schreibt die Deutsche Rentenversicherung:

„Das Update 2018 basiert auf der Ausgabe von 2012, wurde jedoch bezüglich des Reha-Zugangs den aktuellen Entwicklungen angepasst und präzisiert. Diese Ausgabe ist ab sofort bei der Prüfung der Rehabilitationsbedürftigkeit zugrunde zu legen. Eine komplette Überarbeitung auch aller anderen Kapitel ist in Planung.“

Das sollten Sie im Hinterkopf behalten, derzeit sind die oben genannten Leitlinien aktuell, könnten sich aber gegebenenfalls wegen der geplanten Überarbeitung ändern.

Auf Seite 16 der Empfehlungen finden Sie ein Kreisdiagramm, das die Hauptdiagnosen zeigt, für die im Jahr 2010 am häufigsten eine Erwerbsminderungsrente beantragt und bewilligt wurde. Mit fast 40 Prozent entfallen die meisten Bewilligungen auf physische Störungen, einschließlich Abhängigkeitserkrankungen (4,9 Prozent). Es ist daher nicht überraschend, dass oft von einem offenen Geheimnis gesprochen wird: Personen mit nachweisbaren psychischen Erkrankungen haben bessere Aussichten, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen und bewilligt zu bekommen, gleiches gilt für den Behindertenausweis und den Pflegegrad.

Ein gut informierter Kollege aus dem Sozialministerium hat es einmal ungefähr so formuliert: „Wenn dir ein Bein fehlt, bekommst du eine Krücke. Hast du was am Rücken oder Knie, wird operiert. Sagst du, dass du psychische Probleme hast, kann es keiner kontrollieren und die Chancen auf eine Erwerbsminderungsrente beantragen steigen rasant.“

Sie müssen nicht die gesamten Leitlinien studieren, es reicht, wenn Sie Ihre vorhandenen Diagnosen suchen und sich die entsprechenden erwerbsrelevanten Tätigkeiten/Tätigkeitsmerkmale zu Gemüte führen. Durch Vergleich mit Ihren Diagnosen und Ihren erwerbsrelevanten Tätigkeiten/Tätigkeitsmerkmalen können Sie grob Ihre Chancen auf die Erwerbsminderung abschätzen. Betrachten Sie sämtliche Diagnosen, denn Sie werden bei der Beurteilung der Erwerbsminderung umfassend betrachtet. Haben Sie beispielsweise eine psychische Erkrankung, wie eine wiederkehrende Depression (F33 Rezidivierende depressive Störungen) und gleichzeitig einen zurückliegenden, eventuell nie ausgeheilten Bandscheibenvorfall, dann findet das Berücksichtigung – sofern Sie aktuelle Befunde darüber haben. Haben Sie Ihre Befunde nie gesammelt, dann fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Ihren Ärzten nach, ob diese Ihnen eine Liste der letzten Jahre zusenden können. Sie haben ein Recht darauf.

Ich lasse mir beispielsweise sämtliche Blutwerte irgendwelcher Blutproben in Kopie geben. Das hat meinen alten Hausarzt zu der Bemerkung veranlasst, dass es doch die seltsamsten Hobbys gibt. Manche sammeln eben Blutwerte.

Reha vor Rente, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

In der Regel wird eine Erwerbsminderungsrente erst gewährt, nachdem Sie an einer medizinischen Rehabilitation (Reha) teilgenommen haben. Hierbei gilt der Grundsatz der Rentenversicherung: ‚Reha vor Rente‘.

Die Rehabilitation findet normalerweise in einer stationären Kurklinik statt und dauert in der Regel drei bis fünf Wochen, je nach Diagnose kann sie auch länger sein. In manchen Fällen kann eine ambulante Rehabilitation in Betracht gezogen werden.

Der Antrag auf Reha wird bei Ihrer Rentenversicherung gestellt und muss von einem Arzt unterstützt werden; neuerdings kann dies auch ein Psychotherapeut sein.

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sind, kann Ihre Krankenkasse Sie dazu verpflichten, sich einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse zu unterziehen. In dieser Situation besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse Sie zur Beantragung einer medizinischen Rehabilitation auffordert. Beachten Sie jedoch, dass sie nicht berechtigt ist, Sie aufzufordern eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Von der Stiftung Warentest wird sogar empfohlen: „Schöpfen Sie als gesetzlich Krankenversicherter Ihren Anspruch auf maximal 72 Wochen Krankengeld voll aus. Ziehen Sie erst dann einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente in Erwägung. Ihre Krankenkasse kann Sie nicht zwingen, so eine Rente zu beantragen.“ Außerdem hat die Stiftung Warentest eine frei zugängliche „Checkliste: So klappt es mit der Erwerbsminderungsrente“ am 10.05.2017 veröffentlicht.

Die Stiftung Warentest empfiehlt, wie ich auch, suchen Sie Rat beim Sozialverband VDK. Die Beratung beim Sozialverband VDK ist in der Regel kompetent und kostenlos. Erst wenn der VDK juristischen Beistand leistet, ist eine Mitgliedschaft erforderlich und gegebenenfalls fallen Kosten für die juristische Vertretung an. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge belaufen sich auf fünf bis sechs Euro, abhängig vom Bundesland, und sind moderat. Gelegentlich kann in der Satzung eine Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr gefordert werden. Der Sozialverband VDK bietet auch Unterstützung, wenn Ihr Antrag auf Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird.

Fristen einhalten beim Antrag einer Erwerbsminderungsrente

Nun kann es sein, dass sich nach der Reha Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und Sie das durch entsprechende Diagnose/Befunde belegen können, dann können und sollten Sie sofort einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen. Ich empfehle, einen formlosen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung einzureichen und gleichzeitig einen Termin bei der Rentenversicherung zum Prüfen der Antragsformulare zu vereinbaren. Damit gewährleisten Sie, dass Fristen gewahrt werden und der formelle Antrag auf Erwerbsminderungsrente korrekt und vollständig eingereicht wird.

Beim Antragsdatum gilt es noch einige Feinheit zu beachten. Falls Ihnen eine unbefristete Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, gilt laut der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung „Erwerbsminderungsrente „Ein Netz für alle Fälle: „Wenn Sie Ihren Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung einreichen, wird Ihre unbefristete Rente ab dem Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Liegt Ihr Antrag erst nach Ablauf der drei Kalendermonate vor, zahlt die Rentenversicherung die Rente erst vom Antragsmonat an.“

Bekommen Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente (eher der Regelfall) gilt laut der Broschüre: „Eine befristete Rente beginnt frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Damit sie rechtzeitig gezahlt werden kann, reicht es aus, wenn Sie die Rente bis zum Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragen.“ Haben Sie vor Beantragung der Erwerbsminderungsrente einen Antrag zur Leistung auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, dann zählt ab diesem Antragsdatum die Siebenmonatsfrist.

Erst Diagnosen sammeln, dann die Erwerbsminderungsrente beantragen

Bitte bereiten Sie sich darauf vor, dass Sie wahrscheinlich einen Termin bei einem Arzt für eine medizinische Begutachtung erhalten, nachdem Sie Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben.

Dieser Arzt wird Ihre Erwerbsminderung überprüfen.

Manchmal höre ich von Menschen, dass sie sich beim Gespräch mit dem Arzt schämen, ihre gesundheitlichen Probleme zu erwähnen. Sie möchten nicht als überempfindlich oder Hypochonder erscheinen. Das ist verständlich, aber wenn es Ihnen nicht gut geht, Sie belastet sind oder Sie eingeschränkt am täglichen Leben teilnehmen können, ist es wichtig, dies zu kommunizieren.

Kann ich Ihnen von meinen eigenen Erfahrungen erzählen? Jahrelang habe ich beispielsweise nicht darüber gesprochen, dass ich keine Kaffeetasse ohne Zittern halten konnte. Deshalb habe ich nie Kaffee getrunken, es sei denn, ich war alleine oder im kleinen Familienkreis. Sicher, es könnte genetisch bedingt sein, da das Zittern (Tremor) sowohl von meiner mütterlichen als auch väterlichen Seite vererbt ist.

Irgendwann wurde es so schlimm, dass Geschäftsessen für mich zur absoluten Horrorvorstellung wurden. Mit der Zeit konnte ich nicht einmal mehr Besteck ohne Zittern halten.

Die Belastung war so groß, dass ich mich schließlich an einen Psychologen gewandte. Zu dieser Zeit wurde mir geraten, Medikamente gegen das Zittern einzunehmen. Ich habe mich jedoch entschieden, lieber mit dieser Einschränkung zu leben, als dauerhaft Medikamente zu nehmen.

Dennoch erhielt ich die Diagnosen ‚Tremor‘ in Verbindung mit ‚Sozialer Phobie‘. Und solche Diagnosen können später beim Antrag einer Erwerbsminderungsrente hilfreich sein. Der Antrag einer Erwerbsminderungsrente wird leider oft abgelehnt, daher ist eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags auf Erwerbsminderungsrente äußerst sinnvoll.

Ich hoffe, dass dieser Beitrag Ihnen dabei geholfen hat. Sie haben die Möglichkeit, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, und es gibt nur zwei mögliche Ergebnisse: Entweder wird der Antrag abgelehnt oder bewilligt. Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen, ist es wichtig, dass Sie sich gut informieren.

Wenn Sie Erwerbsminderungsrente beantragen, sollten Sie sich auch mit den Fristen auseinandersetzen. Das Thema Erwerbsminderung mag komplex erscheinen, ist aber durchaus beherrschbar.

Ich empfehle, neben dem VDK Sozialverband auch die kostenlose Beratungsleistung der Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen.

Erwerbsminderungsrente beantragen - Fazit

Erst als ich mich später intensiv mit dem Thema auseinandersetzte, wurde mir klar, warum mein Antrag erfolgreich war.

Dieses Wissen wollte ich nicht für mich behalten – und so entstand 2017 die erste Auflage meines Ratgebers. Die große Nachfrage zeigte mir, wie viele Menschen sich mit denselben Herausforderungen konfrontiert sahen. Inzwischen hat sich viel geändert: Neue Gesetze, neue Hürden – aber auch neue Möglichkeiten. Deshalb habe ich den Ratgeber 2024 komplett überarbeitet und erweitert. Der Ratgeber wurde um das Thema Pflegegrad erweitert. Wer eine Erwerbsminderungsrente hat, kann auch einen Pflegegrad beantragen. Aufgrund persönlicher Erfahrungen, in meiner Familie gibt es einen Pflegefall, habe ich dieses Thema ausführlich recherchiert und relevante Aspekte zusammengefasst.

Wenn Sie Erwerbsminderungsrente beantragen, sollten Sie sich auch mit dem Pflegegrad auseinander setzen. Ich möchte Ihnen mit meinen Erfahrungen helfen, wenn Sie Erwerbsminderungsrente beantragen.

Machen Sie nicht die gleichen Fehler wie viele andere – holen Sie sich das Wissen, das Ihnen wirklich weiterhilft!

Erfolgsstrategie: Für die Erwerbsminderungsrente, den Behindertenausweis und den richtigen Pflegegrad: Ein Leitfaden zur reibungslosen Antragsstellung und zur Maximierung Ihrer Ansprüche“.

Als Taschenbuch kostet der Ratgeber 13,99 Euro und als E-Book 9,99 Euro.

Nach oben scrollen